Es gibt ein noch relativ neues Gesetz, Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22.Juni.2006.

Laut diesem Artikel in der HAZ sind wir seit dem dazu verpflichtet, veröffentlichte Seiten dort binnen einer Woche abzugeben! Zum Glück schränkt das Gesetz auch wieder ein, dass Inhalte auch zur Abholung bereitgestellt werden könnten. Nur wie ist IMHO nicht geregelt …

BTW. Nein, das ist kein Scherzartikel der HAZ! Das Gesetz gibt es wirklich und den Wortlaut kann man z.B. hier nachlesen: Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Ich verstehe ja häufig nicht was unsere Regierung so verzapft, aber das schlägt dem Fass den Boden aus.